• Vom Krankenhaus nach Hause

    Oft ist es der Wunsch des Patienten, seine letzte Lebenszeit in seinem gewohnten Umfeld zu verbringen. Immer mehr Initiativen werden ergriffen, um die Rückkehr nach Hause zu ermöglichen. Ein wichtiges Element um die Rückkehr des Patienten zu organisieren, ist die Präsenz des sozialen Umfeldes (Familie, Nachbarn, Freunde), das auch genügend aufgeklärt ist über die Veränderungen bei der Rückkehr des Patienten und diese auch akzeptiert. (Pflegebett, Heimpflegerin, usw.).

     

    Es passiert auch, dass isolierte Patienten, ohne Familienstruktur, nach Hause möchten. Die professionellen Dienste übernehmen die Begleitung, die jedoch nie für eine 24-Stunden-Betreuung ausreicht. In der Regel übernimmt der Sozialdienst des Krankenhauses, in Zusammenarbeit mit der mobilen Equipe, die Entlassung und nimmt alle nötigen Kontakte (Hausarzt, Pflegeequipe) auf.

    Zuhause vor Ort

    Der Hausarzt ist die zentrale Referenzperson des Patienten und des Umfeldes. Er muss schnellstmöglich von der Entlassung des Patienten durch das Krankenhaus (Sozialdienst, mobile Equipe) informiert werden. Seine Präsenz und seine Bereitschaft sind eine unerlässliche Bedingung, um die Begleitung im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Wenn der Patient keinen Hausarzt hat, kann der Sozialdienst des Krankenhauses, der häusliche Begleitdienst oder das familiäre Umfeld ihm einen Hausarzt vorschlagen.

     

    Sehr oft hat der Patient eine regelmäßige Pflege (täglich, mehrmals täglich) nötig. Eine Pflegerin oder eine Pflegeequipe wird die Pflege übernehmen, sobald sie notwendig wird. Jeder Arzt oder der häusliche Begleitdienst kann eine Pflegerin oder Pflegeequipe vermitteln. Die Zusammenstellung der Pflegeequipe Zuhause wird immer dem Patienten freigestellt, nach seiner Wahl und Vorliebe, oft im Einverständnis mit der Familie.

  • Finanzielle Hilfen

    Anfrage des „Palliativstatuts“

    Hierbei geht es um eine einmalige finanzielle Unterstützung zugunsten des Patienten, dem häusliche Palliativpflege zugutekommt, die nach Ablauf eines Monats ein weiteres Mal beantragt werden kann (insgesamt 2x). Damit der Patient diese finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen kann, müssen Kriterien erfüllt sein. Der Hausarzt entscheidet, ob diese Kriterien erfüllt sind.

    Erstattung der Kosten für die Krankenpflege

    Damit die Kosten für die Krankenpflege von der Krankenkasse komplett übernommen werden können, muss das Pflegepersonal ein Formular ausfüllen, nachdem dem Patienten das „Palliativstatut“ genehmigt worden ist.

    Erstattung der Kosten für Kinesitherapie

    Durch das „Palliativstatut“ ist der Patient auch bei der kinesitherapeutischen Behandlung von der Selbstbeteiligung befreit.

    „Palliativurlaub“ (Laufbahnunterbrechung) für die pflegenden Angehörigen

    Angestellte können eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit während eines Monats (zweimal zu verlängern) in Anspruch nehmen, um einen Palliativpatienten (verwandt oder nicht) zu pflegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der ONEM oder bei der ONEM Verviers (Tel. 087 394 750, auch in deutscher Sprache).

     

    Auch Selbstständige können einen „Palliativurlaub“ beantragen, um einen sehr nahe stehenden Palliativpatienten zu Hause zu betreuen. Dies ist möglich, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit für diese Betreuung während mindestens 4 Wochen vollständig unterbrechen. Der Antrag muss bei der Sozialversicherungskasse gestellt werden. Weitere Infos auf der Webseite www.inasti.be.

     

     

  • Andere Hilfen

    Psychologische Unterstützung

    Wenn Sie psychologische Begleitung benötigen, können Ihnen verschiedene Dienste helfen. Informieren Sie sich

    • bei Ihrem Hausarzt
    • beim Sozial-Psychologischen Zentrum BTZ (Beratungs- und Therapiezentrum)
    • bei der Telefonhilfe 108
    • beim der Psychologin des Palliativpflegeverbandes. Sie unterstützt den Patienten und sein Umfeld sowie die Pflegeequipe auf psychologischer Ebene und/oder weist auf zusätzliche Hilfsangebote hin
    • bei selbstständigen Therapeuten/innen in der Trauerbegleitung

    Bei Hilfe-und Pflegebedarf

    Materialverleih

    • In allen Apotheken der Deutschsprachigen Gemeinschaft
    • Bei der jeweiligen Krankenkasse des Patienten
    • Beim Roten Kreuz:
      Für die Gemeinden Amel, Bütgenbach, Büllingen, Burg-Reuland und Sankt-Vith: Rotes Kreuz Amel:
      An de Bareer 13 A in 4770 Amel , Telefon: 080/340240.
      Für die Gemeinden Eupen, Lontzen, Raeren und Kelmis: Rotes Kreuz Raeren:
      Hauptstraße 82 in 4730 Raeren , Tel.: 087/85 12 55.
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